Im Mietshaus ist nicht jede Adventsdeko erlaubt

Berlin (dpa/tmn) - Schwippbogen, Lichterkette, Kranz - die einen lieben die typische Deko in der Adventszeit. Die anderen hassen sie. In Mietshäusern darf deshalb nicht einfach überall weihnachtlich geschmückt werden.

Eine gemietete Wohnung darf grundsätzlich weihnachtlich geschmückt werden. Dabei sollte allerdings auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Einiges darf der Vermieter auch untersagen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin (Az. 65 S 390/09).

Lichterketten und andere Adventsdekorationen sind in den Wohnungen, wie auch an den Fenstern erlaubt. Ebenso dürfen Bewohner den Balkon schmücken. Anderes gilt für eine Dekoration des gesamten Treppenhauses: Diese müssen die anderen Mieter nicht hinnehmen. Wer leuchtende oder blinkende Dekorationen nach außen sichtbar aufhängt, sollte diese aus Rücksicht spätestens um 22.00 Uhr abschalten.

Mieter, die die Hausfassade dekorieren möchten, sollten vorab die Erlaubnis des Vermieters einholen, rät Haus & Grund. Die Fassade darf nur geschmückt werden, wenn die Dekoration sicher installiert ist, die Fassade nicht beschädigt und die Nachbarn nicht übermäßig gestört werden.