Inhalte von Bauprodukten bald besser erkennbar
Brüssel/Dessau-Roßlau (dpa/tmn) - Viele Teppiche, Tapeten oder Betonfertigteile werden von Juli 2013 an eine Art bei Beipackzettel haben. Verbraucher sehen dann sogleich, welche Inhalte in dem Produkt sind.
Denn die Neuregelung einer EU-Verordnung sieht vor, dass der Verbraucher künftig direkt im Handel über die Inhaltsstoffe von Bauprodukten informiert wird, die ein „CE“-Kennzeichen für die Einhaltung grundlegender europäischer Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen haben. Das erläutert das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau. Ein „CE“-Sigel stehe für eine freiwillige Überprüfung des Produktes.
Den Angaben des Umweltbundesamtes zufolge hat ein Verbraucher derzeit nur das Recht, vom Hersteller eines „CE“-Produktes zu erfragen, was denn in dem Produkt drin ist. Der Hersteller muss innerhalb von 45 Tagen antworten.
Das wird sich in zwei Jahren ändern: Dann müssen die Inhaltsstoffe als eine Pflichtangabe dekt beim Produkt dabei sein. „Baufachleute und Verbraucher können sich dann besser als bisher über die Inhaltsstoffe von Bauprodukten informieren und mögliche gesundheitliche Risiken abwenden“, so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Neben Bauprodukten kennt man das „CE“ auch in vielen anderen Bereichen.
Eine weitere Neuregelung in der Verordnung sieht vor, dass die einzelnen EU-Mitgliedsländer künftig festlegen können, ob Bauprodukte als „recycelbar“ gekennzeichnet werden müssen oder ob sie aus Recyclingmaterial entstanden sind.