Innendämmung ohne Zustimmung der Miteigentümer
Bonn (dpa/tmn) - Eine neue Fassadendämmung kann Heizkosten sparen. Doch in Mehrparteienhäusern findet sich wegen der hohen Investitionskosten oft keine Mehrheit dafür. Wohnungsbesitzer dürfen aber auch allein dämmen.
29.04.2011
, 16:09 Uhr
Wohnungsbesitzer dürfen aber die Innenwände ihrer Wohnung dämmen - ohne Zustimmung der Miteigentümer im Haus, erläutert der Verein „Wohnen im Eigentum“ in Bonn. Dies sein im Rahmen seines Nutzungsrechtes gemäß § 13 Abs. 1 WEG geregelt. Voraussetzung sei allerdings, dass durch die Maßnahme keine Schäden oder Folgeschäden am Eigentum der Gemeinschaft entstehen.