Randalierende Angehörige: Mieter haften für Schäden
München (dpa/tmn) - Wenn ihre Angehörige im Treppenhaus randalieren, müssen Mieter für die entstandenen Schäden geradestehen. Denn im Rahmen des Mietvertrages haftet der Mieter laut einem Gerichtsurteil auch für seine Angehörigen.
Für Schäden im Treppenhaus durch Randale muss der Mieter haften. Dies gilt auch, wenn die Schäden nicht vom Mieter selbst, sondern von einem Angehörigen verursacht wurden. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Aktenzeichen: 461 C 32968/09), berichtet die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft & Mietrecht“.
Im verhandelten Fall hatte der Sohn einer Mieterin die Türen von Nachbarwohnungen beschädigt. Der Vermieter wollte daraufhin rund 550 Euro Schadenersatz von der Frau haben. Dagegen klagte die Mieterin - allerdings ohne Erfolg. Denn die Mieterin sei vertraglich verpflichtet, das Eigentum des Vermieters pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen, befanden die Richter. Diese Pflicht erstrecke sich auch auf die Angehörigen. Den Einwand, der Schaden sei an der Nachbarwohnung entstanden, ließen die Richter nicht gelten: Auch die Eingangstüren der Nachbarwohnungen gehörten zum Vermieter-Eigentum.