Zufahrtsrecht: Einfacher Vertrag reicht
Nürnberg (dpa/tmn) - Wenn das eigene Grundstück nicht von der Straße aus erreichbar ist, muss das Zufahrtsrecht mit den Nachbarn geregelt werden. Sinnvoll ist es, dieses Recht im Grundbuch einzutragen, dann hat es rechtlich Bestand.
Allerdings reicht auch ein einfacher Vertrag, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg mitteilt (Aktenzeichen: 1 U 258/10). Im verhandelten Fall hatte eine Grundstückseigentümerin keinen Anschluss an die öffentlichen Straßen. Ihr Nachbar gestattete ihr jedoch, einen drei Meter breiten Streifen auf seinem Grundstück zu nutzen. Festgehalten wurde dies lediglich in einem Brief, den der Eigentümer der Zufahrt im Dezember 1990 an seine Nachbarin schickte. In den folgenden Jahren entwickelte sich jedoch Streit um das Zufahrtsrecht. Die drei Töchter des Nachbarn wollten auf dem von der Frau genutzten Streifen ihre Autos parken.
Das Gericht gab allerdings der Nachbarin Recht: Sie kann auch weiterhin über das Grundstück des Nachbarn zu ihrem Anwesen gelangen, entschieden die Richter. Auch mit dem formlosen Schreiben vom Dezember 1990 sei ein wirksamer Vertrag geschlossen worden. Ein solcher Vertrag hätte nur aus wichtigem Grund gekündigt werden können. Dieser lag in diesem Fall nicht vor.