Mieter müssen Baulärm bei Ladenausbau ertragen
Berlin (dpa/tmn) - Werden Geschäfte in Mietshäusern aus- oder umgebaut, geht das kaum ohne Lärm und Dreck. „Die übrigen Mieter im Haus müssen die Bauarbeiten akzeptieren“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.
Allerdings dürfen sie dann die Miete kürzen.
Um wie viel die Miete gemindert werden kann, hängt vom Grad der Einschränkung ab. „Wenn jeden Tag eine halbe Stunde gebohrt wird, ist die Belästigung eher gering“, sagt Ropertz. Werden hingegen Wände eingerissen, entstehe deutlich mehr Dreck und Lärm, die Einschränkung sei größer. Die Bandbreite für eine Kürzung liegt laut Ropertz in etwa zwischen 10 und 40 Prozent der Miete.
Werden durch die Bauarbeiten Wasserrohre oder Stromleitungen beschädigt, müssen die Schäden so schnell wie möglich beseitigt werden. „Wenn kein Strom oder Wasser da ist, kann die Wohnung vorübergehend als unbewohnbar gelten“, sagt Ropertz. Für diesen Zeitraum könne die Miete zu 100 Prozent gemindert werden.
Angekündigt werden müssen derartige Um- oder Ausbauarbeiten nicht. „Der Vermieter tut aber gut daran“, sagt Ropertz. Wenn er den übrigen Mietern gleich von sich aus eine Mietminderung anbietet, könne er von vornherein viel Ärger vermeiden. Generell müsse er darauf achten, dass die Arbeiten so schonend wie möglich für die übrigen Hausbewohner ablaufen. „Der Umbau darf sich nicht zu lange hinziehen.“