Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.
Enthält der Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung, sollte der Vermieter trotzdem um Erlaubnis gefragt werden. Das gelte insbesondere für exotische Tiere, aber auch für Hund oder Katze. Kleintiere wie Vögel, Hamster oder Schildkröten dürften hingegen auch ohne Erlaubnis in der Wohnung gehalten werden, lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 340/06). Ein im Mietvertrag festgeschriebenes generelles Verbot der Tierhaltung sei ebenfalls unwirksam, weil es zu weit gehe.