Das ist beispielsweise möglich, wenn der Mieter in der Selbstauskunft falsche Angaben zu seinem Einkommen gemacht hat. Gibt es dann später Probleme bei der pünktlichen Zahlung der Miete, kann der Vermieter schon wegen der falschen Angabe fristlos kündigen.
Wenn der Mieter den Vermieter jedoch zu einem späteren Zeitpunkt über die falschen Angaben informiert und dieser die neuen Angaben akzeptiert, gilt in der Regel: Eine spätere Kündigung kann er nicht mehr auf die ursprünglichen Falschangaben stützen.
Der Vermieter darf in der Selbstauskunft aber nur Informationen abfragen, die für die Vermietung relevant sind. Unzulässig sind etwa Fragen nach den Hobbys des Mieters. In solchen Fällen darf der Mieter die Antwort verschweigen oder sogar falsche Angaben machen.