Kündigung droht nach unrechtmäßiger Mietminderung
Karlsruhe (dpa/tmn) - Wenn ein Mieter unrechtmäßig die Zahlung der Miete kürzt, dann kann er das Dach über dem Kopf verlieren. Bei einer ungerechtfertigten Mietminderung, kann ihm der Vermieter die Wohnung kündigen.
Wer die Miete unberechtigt mindert, kann seine Wohnung verlieren. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: VIII ZR 138/11) weist der Mieterschutzbund in Hamburg hin. In dem Fall hatte eine Familie die Zahlungen um 20 Prozent gekürzt, nachdem sie Schimmel in der Wohnung entdeckt hatte. Der Vermieter sah aber die Schuld an dem Mangel bei den Bewohnern. Er kündigte ihnen, nachdem sich der Mietrückstand auf zwei Monatszahlungen summiert hatte.
Das Gericht gab ihm Recht. Denn ein Gutachter bestätigte den Verdacht des Vermieters: Zwei Aquarien und ein Terrarium in der Wohnung waren die Ursache für die Bildung von Kondenswasser und Schimmel. Der Vermieter war daher nicht verantwortlich für die Beseitigung des Mangels, und die Mieter durften die Zahlungen mit dieser Begründung nicht kürzen.