Versicherungsschutz des Hausverwalters prüfen
Berlin (dpa/tmn) - Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollte auch die Hausverwaltung mitberücksichtigt werden. Entscheidend ist der Versicherungsschutz, damit Schäden durch Versäumnisse des Verwalters nicht aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Bei der Auswahl einer Eigentumswohnung kommt es auch darauf an, wie diese verwaltet wird. Der Hausverwalter sollte eine Qualifikation mit Bezug zur Immobilienwirtschaft haben, rät der Immobilienverband IVD in Berlin Kaufinteressenten. Klassisch sei eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann. Notwendig ist sie aber nicht, da es für den Beruf keine Zulassungsordnung gebe. Außerdem sollte der Verwalter eine Vermögensschaden- und eine Vertrauensschadenversicherung vorlegen können.
Die Vertrauensschadenversicherung übernimmt Schäden, die Mitarbeiter des Verwalters durch Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug verursachen. Die Vermögensschaden-Haftpflicht springt ein, wenn beispielsweise durch Versäumnisse des Verwalters finanzielle Verluste entstehen.
Ein Hausverwalter übernimmt die Abrechnung von Nebenkosten, leitet die Eigentümerversammlung, holt Kostenvoranschläge für Reparaturen oder Baumaßnahmen ein, kontrolliert Handwerker und schlägt notwendige Renovierungs- und Reparaturarbeiten am Haus vor.