Kunde muss Zeitspanne für Möbellieferung hinnehmen

Düsseldorf (dpa/tmn) - Käufer müssen sich bei der Möbellieferung auf eine Zeitspanne von mehreren Stunden einstellen, auch wenn sie extra Urlaub nehmen müssen. Doch auch hier gibt es Grenzen.

Carolin Semmler, Rechtsanwältin von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf erklärt, „Unternehmer zu zwingen, sich im Kaufvertrag zu verpflichten, genau um 15.00 Uhr da zu sein, ist schwierig“. Gibt ein Lieferant eine mögliche Lieferzeit von mehreren Stunden an, könne der Verbraucher lediglich versuchen, einen möglichst konkreten Liefertermin auszuhandeln. Das gelte auch, wenn der Kunde sich für die Stunden von der Arbeit freistellen lassen müsse.

Bringt der Lieferant die Ware nicht im vereinbarten Zeitraum, kann der Kunde unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten. „Grundsätzlich ist hierfür erforderlich, dass der Kunde eine Nachfrist setzt“, erklärt Semmler. In bestimmten Fällen sei das aber nicht nötig. Zum Beispiel dann, wenn ein genauer Liefertermin vereinbart ist und der Kunde von vornherein deutlich macht, dass er das Möbelstück nur kaufen will, wenn es bis zu einem bestimmten Tag oder einer bestimmten Woche geliefert wurde. Sei aber nur ein gewisser Zeitraum festgelegt, etwa „Anfang September“, dann müsse der Kunde dem Unternehmen eine zweite Chance zum Liefern geben.

Auch Schadenersatz lässt sich kaum durchsetzen, wenn beispielsweise die Einbauküche vier Wochen später als geplant kommt. Denn nur materieller Schaden ist ersetzbar. Hat sich ein Kunde für den vereinbarten Liefertag extra Urlaub genommen und die Möbel kommen nicht, sei es schwierig, dafür Schadenersatz zu erstreiten. „Ersatz für nutzlos aufgewendeten Urlaub oder für entgangene Nutzungsmöglichkeit wurde bisher nur von einzelnen Gerichten anerkannt“, sagt Semmler.