Lärmbelastung: Vor dem Hauskauf mit der Gemeinde sprechen
Bonn (dpa/tmn) - Wer an einer vielbefahrenen Straße, einer Bahnstrecke oder in Flughafennähe wohnt, hat unter Umständen Anspruch auf Lärmschutz. Das kann sogenannter aktiver Lärmschutz sein, etwa in Form einer hohen Mauer.
Oder es ist passiver Lärmschutz, etwa Schallschutzfenster.
„Sind nur ein paar Häuser betroffen, wird man eher darauf setzen“, erklärt Hartmut Basanow, Geschäftsführer des Deutschen Verbandes für Lärmschutz an Verkehrswegen in Bonn.
Ob einem Hausbesitzer Schutzmaßnahmen zustehen, hängt von vor Ort gemessenen Dezibelzahlen ab. Die erlaubten Grenzwerte stehen zum Vergleich in den Anlagen der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), etwa die Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (kurz Schall 03).
Wenn Hausbesitzer denken, der Lärm sei lauter, sollten sie sich an ihre Gemeindeverwaltung wenden, rät Basanow. Diese könnte sich dann wiederum an das Land oder den Bund wenden, die meist für die Verkehrswege zuständig sind, und Messungen fordern. „Wenn das aber nur einer fordert, wird das meist ganz unten angestellt“, betont Basanow. Er rät, sich bei starken Verdachtsfällen mit den Nachbarn zusammenzutun und vielleicht eine Bürgerbewegung zu gründen.
Aber der Experte betont auch: Viele Häuser, die nach 1972 gebaut wurden und etwa entlang einer Eisenbahnstrecke liegen, haben nachträglich keinen Anspruch mehr auf Maßnahmen. „Die Bewohner wussten ja, worauf sie sich einlassen.“
Und das müsste man auch heute bei einem Hauskauf bedenken. Er empfiehlt Kaufinteressenten, bei der Stadtverwaltung nachzufragen, ob Pläne vorliegen, zum Beispiel die Straße auszubauen oder etwa Verkehrsströme in naher Zukunft darauf zu leiten. Und auch die Bahn könne Auskünfte über die Pläne für ihre Strecken geben.