Mehr Platz im Haus - Tipps zum Anbau und Ausbau

Berlin (dpa/tmn) - Kleine Häuser können noch wachsen: Man kann sie um eine weitere Etage aufstocken, sie können einen Anbau bekommen oder der Keller wird bewohnbar gemacht. Aber so ein Umbau ist nicht leicht bei den Behörden durchzubekommen.

Die Familie wächst und das kleine Haus platzt aus allen Nähten. Oder man möchte einfach mehr Rückzugsmöglichkeiten: Wer mehr Wohnraum braucht, muss entweder umziehen oder das Eigenheim vergrößern. Es gibt dabei viele Möglichkeiten, ein paar Quadratmeter neuen Wohnraum zu gewinnen -, durch einen Anbau von Zimmern oder den Ausbau ungenutzter Fläche.

„Hierzulande erwerben die meisten nur einmal im Leben Wohneigentum“, sagt Ilse Helbrecht, Professorin für Kultur- und Sozialgeografie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Wie und was bei einem Ausbau möglich ist, hängt natürlich von dem Gebäude ab - ein Flachbungalow kann etwa aufgestockt werden. Wer ein großes Grundstück hat, kann anbauen.

Aber nicht alles ist erlaubt. Denn das öffentliche Baurecht schränkt das grundsätzlich Machbare oft ein. Ein Bebauungsplan schreibt etwa vor, wie viele Geschosse ein Gebäude am Ort haben darf. Gilt die eingeschossige Bauweise, darf die Wohnfläche im Obergeschoss nur maximal zwei Drittel der Erdgeschossfläche betragen.

„Diese und viele andere Anforderungen sind in den Bauordnungen der Länder festgehalten“, sagt die auf Altbauerneuerung spezialisierte Architektin Helga Zander aus Hannover. Die Bauverordnungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Für Aufenthaltsräume unterm Dach, die oftmals Schrägen haben, liegt beispielsweise in Hessen, Bayern und Niedersachsen die Mindestdeckenhöhe bei 2,20 Metern und zwar für mindestens die Hälfte der betroffenen Grundfläche. In Berlin, Brandenburg und Sachsen beträgt das Maß 2,30 Meter.

Daher gelte grundsätzlich: Wer ein Haus ausbauen will oder Anbauten plant, muss in die Bauvorschriften schauen, sagt Peter Hansen, Teamleiter Bauaufsicht bei der Region Hannover. „Zunächst ist zu klären, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, ob eine einfache Mitteilung auf der Basis eines Architektenentwurfes ausreicht oder ob man einfach so loslegen kann.“ Gerade wenn der Umbau Aufenthaltsräume betrifft, sei letzteres selten möglich.

„Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, lauern im Baurecht viele Fallstricke, die für den Laien nur schwer erkennbar sind“, gibt Hansen zu bedenken. Er nennt ein Beispiel: „Für jedes Geschoss, in dem sich auch nur ein Aufenthaltsraum befindet, müssen zwei unabhängige Rettungswege vorhanden sein.“ Die steile Leitertreppe, die für den simplen Lagerraum unterm Dach noch ausreichte oder ein Dachflächenfenster sind dafür nur unter Umständen geeignet.

Experte Hansen rät daher in jedem Fall, solche größeren Umbauten mit einem Architekten zu besprechen oder beim zuständigen Bauaufsichtsamt detailliert baurechtliche Fragen zu klären. „Sonst können sogenannte baurechtswidrige Zustände noch nach vielen Jahren böse Schwierigkeiten bereiten und viel Geld kosten.“

Von manchem, was sinnvoll klingt - etwa dem Ausbau eines Kellers zum Wohnraum -, raten die Experten aber auch ganz ab. „Kompliziert wird es immer beim Versuch, Räume für den ständigen Aufenthalt zu schaffen“, sagt Bauingenieur Reiner Pohl von der Initiative Pro Keller in Schwerin. Er rät, beim Kellerausbau nur Nutz- oder Hobbyräume zu schaffen. Dann komme man mit den folgenden Grundvoraussetzungen oft gut mit den Behörden zurecht: Der Fluchtweg dürfe nicht durch ein vergittertes Kellerfenster versperrt sein, die Räume brauchen eine intakte Abdichtung von außen und die Möglichkeiten zur Belüftung und zum Beheizen.