Mehrheit der Mietverträge mit unwirksamen Klauseln

Berlin (dpa/tmn) - Rund 90 Prozent aller in Deutschland abgeschlossenen Mietverträge enthalten unwirksame Vertragsklauseln. Besonders häufig betreffe dies Regelungen zu Schönheitsreparaturen und Renovierungen, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB).

In mehr als 19 Millionen Verträgen stünden Regelungen, die entweder eindeutig gegen das Gesetz verstoßen oder Mieter übermäßig benachteiligen, teilt der DMB mit. Sehr oft treffe das auf Regelungen zu Schönheitsreparaturen und Renovierungen zu. So sei es etwa unzulässig, Mietern vorzuschreiben, in welcher Farbe sie die Wohnung zu streichen hätten. Aber auch Tierhaltung, Kündigungsfristen oder Mieterrechte seien rechtlich oft nicht einwandfrei geregelt.

Unwirksame Vertragsklauseln findet man laut DMB nicht nur in „selbst gestrickten“ Mietverträgen von Einzelvermietern. Auch in Formularmietverträgen von Hauseigentümervereinen, Maklern oder Wohnungsunternehmen seien viele unwirksame Regelungen festgeschrieben. Das gelte auch dann, wenn sich diese Verträge „Mustermietvertrag“ oder „Einheitsmietvertrag“ nennen.

Ist eine Vertragsklausel unwirksam, trete an ihre Stelle die gesetzliche Regelung, zum Beispiel die des Bürgerlichen Gesetzbuches. Mieter sollten ihre Verträge daher vor der Unterschrift von Experten prüfen lassen, empfiehlt der Mieterbund.