Miete kann auf ortsübliches Niveau ansteigen
Berlin (dpa/tmn) - Vermieter dürfen ihre Mieten nach jeweils einem Jahr bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin in seiner „Mieter Zeitung“ hin.
Kostet eine Wohnung zum Beispiel anfänglich 420 Euro statt der ortsüblichen 500 Euro, müsse der Mieter nach zwölf Monaten damit rechnen, dass die Miete um 80 Euro steigt. Die Mieterhöhung muss dem Mieter schriftlich angekündigt werden. Begründen kann der Vermieter sie anhand eines aktuellen Mietspiegels, dem Gutachten eines Sachverständigen oder anhand der Mieten von drei Vergleichswohnungen. Der Deutsche Mieterbund rät Mietern, in solchen Fällen schon bei Abschluss des Vertrages schriftlich festzuhalten, dass die Miete dauerhaft unterhalb des ortsüblichen Niveaus bleibt.