Mieter haben keinen Anspruch auf schnelles Internet
Hamburg (dpa/tmn) - Glasfaser mit mehreren 100 Mbit/s, VDSL mit bis zu 50 Mbit/s: Internetleitungen werden immer schneller. Das Problem: Fehlen passende Anschlüsse in der Wohnung oder die entsprechenden Leitungen im Haus, bleibt das eigene Netz langsam.
Mieter haben in so einem Fall nur wenig Handlungsspielraum. „Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf schnelles Internet in der Wohnung“, erklärt Marielle Eifler vom Mieterverein zu Hamburg.
Vermieter sind nicht einmal verpflichtet, überhaupt einen Anschluss bereitzustellen. Allerdings gilt: Sind Telefon- und Kabelbuchsen in der Wohnung installiert, müssen sie funktionieren. Andernfalls können Mieter eine Frist von zwei bis drei Wochen setzen, in denen der Vermieter dafür sorgen muss, dass die Leitungen genutzt werden können.
Mieter, die auf schnelles Internet angewiesen sind, sollten sich die Art der Verkabelung bei der Anmietung schriftlich bestätigen lassen, rät Eifler. Dadurch gilt ein vertraglicher Anspruch. Hält die Leitung dann nicht, was sie verspricht, muss der Vermieter nachrüsten.
Wer in der eigenen Wohnung sein Internet mit neuen Leitungen auf Trab bringen möchte, muss vorher mit dem Vermieter Rücksprache halten. Der kann einen fachmännischen Einbau und eine Abnahme verlangen. „Es ist zu empfehlen, sich in so einem Fall vom Vermieter schriftlich einen Verzicht auf Rückbauverpflichtung geben zu lassen“, sagt Eifler. Bei Auszug können die Leitungen dann in der Wohnung bleiben und müssen nicht wieder ausgebaut werden.
Sollen die bestehenden Leitungen schneller werden, hilft ebenfalls das Gespräch mit dem Vermieter. Die entsprechenden Baumaßnahmen sind dann vielleicht mit einer Kostenbeteiligung der Mieter realisierbar. „Es hilft sicher auch, mit den Nachbarn zu sprechen“, empfiehlt Eifler. Denn es macht die Argumentation gegenüber dem Vermieter leichter, wenn nicht nur ein Mieter schnelleres Internet möchte.