Mieter muss keine Kameraattrappe im Haus akzeptieren
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im öffentlichen Raum ist die Überwachung mit Kameras immer verbreiteter. In Wohngebäuden müssen Mieter dagegen Überwachungskameras nicht akzeptieren, nicht einmal wenn diese gar nicht funktionieren.
Mieter müssen keine Attrappe einer Video-Überwachungskamera im Hauseingang und Treppenhaus akzeptieren. Das geht aus einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Ein Mieter setzte sich damit gegen den Hauseigentümer durch, der nun die Attrappen entfernen muss.
Der Vermieter hatte sich dem Wunsch nach Entfernung der Geräte mit dem Argument widersetzt, sie dienten allein der Abschreckung von Straftätern und seien im Übrigen gar nicht funktionsfähig. Deshalb werde das Persönlichkeitsrecht des Mieters auch nicht beeinträchtigt.
Das Gericht sah dies jedoch anders: Die Installation von Kameraattrappen am Hauseingang stelle grundsätzlich einen „Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters dar“. So sei bereits die „mit der Anbringung der Attrappe verbundene Androhung der ständigen Überwachung“ eine Beeinträchtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit des Mieters und seiner Besucher.