Mieter können Kontrolle des Stromzählers verlangen
Leipzig (dpa/tmn) - Hat ein Mieter oder Hausbesitzer den Verdacht, sein Stromverbrauch sei zu hoch berechnet worden, kann er eine Kontrolle des Stromzählers verlangen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.
Der Energieversorger muss dann eine staatliche anerkannte Prüfstelle einschalten, beispielsweise ein Eichamt. Diese prüft die Messgenauigkeit des Gerätes. Allerdings ergebe die Prüfung in den meisten Fällen, dass der Stromzähler korrekt arbeite, warnt die Verbraucherzentrale. Dann muss der Mieter die Kosten der Kontrolle in Höhe von 100 bis 150 Euro tragen. Wird eine festgelegte Fehlergrenze überschritten, zahlt der Stromversorger. Denn ihm gehört der Stromzähler.
Stromzähler müssen laut Gesetz in regelmäßigen Abständen nachgeeicht werden. Die Eichung des sogenannten Ferrariszählers, dem häufigsten Zählermodell in Haushalten, habe eine Gültigkeitsdauer von 16 Jahren.