Zwar sind solche Darlehen meist teurer als Grundschulddarlehen. Allerdings gibt es auch Vorteile: So werden zum Beispiel keine Notar- und Grundbuchkosten fällig. Und bei der Kreditvergabe spielt der Wert der Immobilie meist keine Rolle. Der Kunde muss oft nur eine Selbstauskunft und die letzten drei Gehaltnachweise vorlegen.
Auch kann ein solcher Kredit jederzeit zurückgezahlt werden. Hierfür darf höchstens eine Entschädigung in Höhe von 1 Prozent der Restschuld verlangt werden. Bei Grundschulddarlehen hingegen ist eine Rückzahlung vor dem Ende der Zinsbindung nur im Ausnahmefall möglich. Und dann auch nur gegen eine oft viel höhere Entschädigung.