Wer die Rechnung für ein Produkt nicht schon im Geschäft bezahlt hat, sollte den Betrag am Liefertag besser passend in der Geldbörse haben. Denn die Möbelpacker oder der Monteur müssten keine Kasse mit Wechselgeld dabei haben, erklärt Ute Bitter von der Verbraucherzentrale Hessen.
Ein möglicher Ausweg: Der Kunde kann dem Lieferanten einen Teil des vereinbarten Kaufpreises bar bezahlen und den restlichen Betrag überweisen. In diesem Fall sollte allerdings auch der Verkäufer gleich informiert werden. „Und die Differenz noch am selben Tag überweisen“, empfiehlt die Verbraucherschützerin. „Sonst können Verzugszinsen anfallen.“