Nachbarn müssen abgenommenen Holzofen akzeptieren
Koblenz (dpa/tmn) - Wenn ein Holzofen den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen Nachbarn eventuelle Beeinträchtigungen durch ihn hinnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Ein Hausbesitzer hatte im verhandelten Fall (Aktenzeichen: 1 A 10876/09) in seinem Wohnzimmer einen Holzofen eingebaut und an der Hauswand ein Edelstahlrohr als Schornstein angebracht. Der Bezirksschornsteinfeger nahm die Anlage ab. Ein Nachbar forderte die Behörden aber auf, den Ofen stillzulegen. Seine Begründung: Die in die Räume seines Hauses eindringenden Abgase führten zu Belästigungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Die Richter sahen das nicht so: Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Verletzung immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Betrieb des Ofens, erklärten sie. Der Kläger sei für die Bauweise seines Anwesens selbst verantwortlich - und damit habe auch er es zu verantworten, dass die Abgase in sein Haus eindringen können. Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hin.