Innerhalb von fünf Jahren müssen Unternehmen Fehler beheben Neubauten haben oft Mängel
BERLIN · (tmn). Drei Viertel aller neu gebauten Ein- und Zweifamilienhäuser weisen Mängel innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Bau auf. Das ist das Ergebnis einer Studie durch das Institut für Bauforschung im Auftrag des Bauherren-Schutzbund.
40 Prozent der untersuchten Gebäude hatten Baumängel an der Konstruktion, 38 Prozent Mängel an der technischen Ausrüstung. Schaut man sich die einzelnen Bauteile an, sind die Fassade mit 28 Prozent sowie die Innenwände, Heizungsanlagen und Fenster mit jeweils 26 Prozent an häufigsten betroffen.
Fast der Hälfte aller erfassten Mängel waren Risse an den Innen- und Außenwänden, berichtet der BSB. Feuchtigkeit kam in 32 Prozent der untersuchten Gebäude vor. Die Kosten für die Beseitigung der Baumängel lagen in 20 Prozent der Fälle unter 500 Euro. Bei
25 Prozent waren es jedoch Kosten von 10 000 Euro und mehr. Die gute Nachricht: Für Neubauten gilt eine Gewährleistungspflicht von fünf Jahren. In dieser Zeit müssen die Baufirmen und Handwerker für Baumängel noch aufkommen und sie beheben. Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, müssen Haus- und Wohnungsbesitzer Mängel in der Regel auf eigene Kosten reparieren lassen.
Daher sollte man nicht nur bei der Bauabnahme seine Immobilie gut in Blick nehmen, sondern auch in den ersten Jahren danach immer mal wieder. Vor allem etwa ein Jahr nach Erstbezug lohnt sich das laut Bauherren-Schutzbund (BSB). Denn dann ist das Gebäude noch weiter ausgetrocknet und die technischen Anlagen im Haus wie die Heizung wurden in Betrieb genommen.
Der BSB rät außerdem, die Anlagentechnik auch wirklich vollumfänglich zu nutzen, da sonst keine Störungen erkannt werden können. Achten kann man zum Beispiel auch auf
Leckagen, die auf eine fehlerhafte Abdichtungsarbeit hindeuten. Risse können Anzeichen für statische und baukonstruktive Mängel sein.
Wem es schwerfällt, mögliche Mängel einzuschätzen, der findet Hilfe bei Sachverständigen. Dafür sollte man beim Hausbau und für die Folgezeit zusätzliches Geld für das Honorar der Bauberater einplanen.
Es gibt in Deutschland mehrere Vereinigungen von Sachverständigen, etwa den Bauherren-Schutzbund, den Verband Privater Bauherren, den Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau sowie die Verbraucherzentralen. Auch die Architektenkammern der Bundesländer vermitteln Sachverständige.
Weitere Verbände in diesem Bereich sind der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter und Bundesverband Freier Sachverständiger. Viele der Organisationen haben eine Experten-Suchfunktion auf ihren Webseiten.