Nicht am falschen Ende sparen: Rohrbrüche vermeiden
Berlin (dpa/tmn) - Falsch verstandene Sparsamkeit kann im Winter Rohrbrüche nach sich ziehen. Denn gefriert Wasser in den Leitungen, dehnt es sich aus - und die Leitungen können bersten. Wie reagiere ich, wenn das bereits geschehen ist?
Berlin (dpa/tmn) - Falsch verstandene Sparsamkeit kann im Winter Rohrbrüche nach sich ziehen. Denn gefriert Wasser in den Leitungen, dehnt es sich aus - und die Leitungen können bersten. Wie reagiere ich, wenn das bereits geschehen ist?
Das Problem: Rohrbrüche machen sich meist erst bemerkbar, wenn es schon wieder taut. Solange das Wasser in Form von Eis im Rohr ist, kann es nicht auslaufen. Erst wenn es flüssig wird, läuft es ab, und Löcher im Rohr sind bemerkbar. Wer aber früher darauf aufmerksam wird, sollte eingefrorene Rohre langsam auftauen. Etwa mit warmem Wasser. „Keinesfalls mit offenem Feuer“, betont Martin Weyand vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft in Berlin.
Zeigt sich dann an einer Stelle Feuchtigkeit, ist nicht ausgeschlossen, dass das Rohr auch noch an anderen Orten beschädigt ist. „Ein untrügliches Indiz für einen Leitungsschaden ist, dass der Wasserzähler gar nicht mehr aufhört zu laufen“, erklärt Andreas Braun vom Zentralverband Heizung Klima Sanitär. „Dann muss unbedingt schnell die Ursache gefunden werden, um größeren Schäden vorzubeugen.“ Dabei sollte ein Fachmann helfen, denn der Rohrbruch kann auch verdeckt im Mauerwerk stecken. In besonders schweren Fällen droht das Aufstemmen der Wand.
„Wenn Schäden an Hausanschlüssen oder Zählern aufgetreten sind, sollten die Verbraucher den zuständigen Wasserversorger informieren“, erklärt Weyand. Die Gefahr, dass die Hauptversorgungsleitungen der Wasserversorger Schaden nehmen, sei zwar gering. „Sie sind auch bei extremer Kälte grundsätzlich nicht gefährdet.“ Denn diese Leitungen wurden im Boden unterhalb der Frostgrenze verlegt, außerdem fließt das Wasser ständig in den Leitungen. Allerdings kann es durch frostbedingte Bodenbewegungen in Einzelfällen zu Schäden kommen.
„Für Schäden, die an fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen entstehen, kommt die Wohngebäudeversicherung auf“, sagt Bianca Boss, Sprecherin des Bundes der Versicherten. Dazu gehören die Rohre, das Mauerwerk, aber auch festverklebte Teppiche oder Fliesen, die beschädigt sind oder bei der Reparatur in Mitleidenschaft gezogen werden. Aber: Die Versicherung übernimmt bei einem Rohrbruch nicht die Reparatur der gesamten Rohrleitung. „Sie zahlt nur für die Instandsetzung des Stücks, das kaputt war“, erklärt Boss.
Kamen die Bewohner ihrer Sorgfaltspflicht nicht genügend nach, können die Versicherungen ihnen eine Mitschuld am Rohrbruch geben und die Leistungen kürzen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man zu wenig heizt oder einen Außenwasserhahn nicht ordnungsgemäß abstellt. „Das lässt sich aber von vornherein durch eine zusätzliche Klausel in den Versicherungsbedingungen ausschließen“, sagt Boss. Gegen einen Aufpreis kann man vereinbaren, dass die Versicherung im Schadensfall auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet.
Wie lässt sich das Einfrieren vermeiden? „Die Heizungsanlage darf in der kalten Jahreszeit niemals ganz abgeschaltet werden“, erklärt Braun. Auch nachts und bei längerer Abwesenheit sollte sie wenigstens auf niedriger Stufe laufen. Die Einstellung auf das Symbol Schneeflocke auf dem Ventil, der sogenannte Frostwächter, reicht an kalten Tagen nicht immer aus. Das ist nur ein Frostschutz für den Heizkörper, entfernt liegende Rohre sind nicht ausreichend geschützt.