Experten-Hilfe: Besser mit Beratung bauen
Berlin/München (dpa/tmn) - Durch die Wand der Garage, die ans Haus grenzt, dringt Feuchtigkeit und sorgt für übelriechenden Schimmel im Wohnzimmer. Nach heftigem Regen steht die Waschküche im Keller halb unter Wasser.
Mängel wie diese machen vor allem neuen Hausbesitzern schwer zu schaffen.
Die gute Nachricht: Hausbesitzer haben ein Recht auf eine kostenlose Beseitigung der Mängel. „Wird etwas nicht richtig, nicht vollständig oder nicht voll funktionsfähig hergestellt, liegt ein Mangel vor“, erläutert Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes in Berlin.
Viele Mängel werden aber erst im Laufe der Zeit sichtbar. „Deshalb gibt es die für die meisten privaten Bauherren eine relevante Gewährleistungsfrist“, sagt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und stellt sicher, dass Bauherren fünf Jahre nach der Abnahme der Arbeit Anspruch auf eine Mängelbeseitigung haben, ohne dafür zahlen zu müssen.
„Wenn dem Eigentümer durch den Baumangel ein finanzieller Schaden entstanden ist, kann er auch Anspruch auf Schadenersatz neben der Leistung haben“, betont Wiech. Ein solcher Fall ist beispielsweise gegeben, wenn ein Sachverständiger beauftragt werden muss, um den Mangel nachzuweisen. Schadenersatz kann ein Bauherr auch verlangen, wenn ein Unternehmer mit der Fertigstellung in Verzug gerät.
Grundsätzlich gilt: Eigentümer sollten gegenüber dem Bauunternehmen den Mangel schriftlich rügen und der Firma eine angemessene Frist zur Beseitigung des Missstands setzen. „Das Bauunternehmen, das diesen Mangel verursacht hat, muss diesen innerhalb der gesetzten Frist beheben“, so Wiech. Weist die Baufirma jegliche Schuld für den Mangel weit von sich, dann sollten Eigentümer in jedem Fall rechtlichen Rat einholen und den Schaden etwa mit Fotos dokumentieren.
Um sich grundsätzlich vor Risiken zu wappnen, sollten sich Bauherren so früh wie möglich rechtlich wie auch baufachlich von Experten beraten lassen. „Viele Häuslebauer verzichten darauf, weil sie meinen, dass dies Geld verschlingt, das sie an anderer Stelle besser gebrauchen können“, hat der Münchner Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Peter Oppler, beobachtet.
Wer Angebote oder Vertragsentwürfe vor Abschluss überprüfen lässt, kann Fallstricke rechtzeitig erkennen. Darüber hinaus sollten Hausbauer einen Fachkundigen zur Seite haben, der die Qualität der durchgeführten Arbeiten am Bau regelmäßig kontrolliert. Dieser Sachverständige sollte bei der Bauabnahme vor Ort sein. Denn es gibt auch Mängel, die für einen Laien mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind. „Ist ein Mangel bei der Abnahme sichtbar und wird trotz des Mangels abgenommen, dann verliert der Bauherr in der Regel seine Ansprüche etwa auf Nacherfüllung“, sagt Becker.
Literatur:
Christian Eigner: Baupfusch: Erkennen, Reklamieren, Sanieren - Worauf Sie beim Bau des Eigenheims achten sollten und wie man Baumängel frühzeitig erkennt, Stiftung Warentest, 24,90 Euro, ISBN-13: 978-3-86851-069-0.