Noch sparen Kunden kaum - Erste Bilanz der freien Kaminkehrerwahl
Sankt Augustin (dpa/tmn) - Seit 1. Januar gilt das neue Schornsteinfegergesetz. Was hat sich seitdem für den Kunden geändert? Eine vorläufige Bilanz fällt durchwachsen aus - der Kunde spart meist noch kein Geld.
Schornsteinfeger gelten als Glücksbringer. In manchen Fällen werden sie aber auch als notwendiges Übel angesehen. Der Grund dafür ist, dass sich Hausbesitzer ihren Kaminkehrer bis vor kurzem nicht selbst aussuchen konnten. Das hat sich seit dem 1. Januar mit den neuen Regeln des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes grundlegend geändert. Eine erste Bilanz fällt durchwachsen aus. Signifikant Kosten sparen können Hausbesitzer bislang nicht, sagt Stephan Langer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin bei Bonn.
Zwar werden die Preise nun vom Markt bestimmt, bisher orientieren sie sich aber noch an den vorherigen Tarifen. „Seit Januar sind die Schornsteinfegerkosten sogar leicht angestiegen“, sagt Langer.
Hausbesitzer können nun entscheiden, welchen Schornsteinfeger sie beauftragen, wenn es um Emissionsmessungen, Kehr- und Reinigungsarbeiten sowie die Prüfung der Abgaswege geht. „Bestimmte Dienstleistungen wie Feuerstättenbescheid, Feuerstättenabnahme und Feuerstättenschau verbleiben als hoheitliche Aufgabe bei den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern“, erklärt Langer.
Der Hauseigentümer hat durch die Änderung mehr Aufwand: Er muss sich nun selbst um die Einhaltung der Fristen kümmern. „Vor der Neuregelung war es so, dass der Bezirkschornsteinfegermeister auf notwendige Arbeiten hingewiesen und Termine festgesetzt hat“, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.
Zudem muss der Hauseigentümer nun Formblätter ausfüllen und diese seinem Bezirksschornsteinfeger als Nachweis schicken. „Bei nicht rechtzeitiger Ausführung der nötigen Arbeiten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5000 Euro geahndet werden kann“, warnt Happ. „In den meisten Fällen wird der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger jedoch unbürokratisch auf das Versäumnis hinweisen - und bei Bedarf selbst tätig werden“, sagt Andreas Kramer vom Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) in Erfurt.
Die regelmäßigen Arbeiten bieten nun viele Bezirkszuständigen im Rahmen von Wartungsverträgen an. „Diese angebotenen Verträge sollte man zunächst gründlich prüfen, bevor man sie abschließt“, rät Happ. Und der Experte findet, man sollte sich eher nicht langfristig binden. Denn es sei unklar, wie sich die Preise entwickeln werden.
Die möglichen Einsparpotenziale hängen davon ab, wie sich der Markt entwickeln wird. „Je größer die Konkurrenz, desto mehr wird der Markt sich verändern“, prognostiziert Happ. Auch Schornsteinfeger aus dem EU-Ausland können in grenznahen Gebieten eine Alternative sein.
Während man in Ballungsräumen eine größere Auswahl an Betrieben hat, ist die Situation auf dem Land schwieriger. Hier gibt es häufig keine oder kaum wohnortnahe Alternativen, wie die Schornsteinfegerdatenbank des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zeigt.
Sucht man darin überregional nach Alternativen, muss man die höheren Fahrtkosten einrechnen. Ein Vergleich kann sich aber lohnen, da die Preise individuell aushandelbar sind. In der Zukunft wird sich nach Einschätzungen von Experten die Anzahl der Betriebe zudem noch vergrößern. Das liegt auch daran, dass nun Sanitärbetriebe (SHK) nach entsprechender Weiterbildung, Prüfung und Genehmigung einzelne Leistungen übernehmen dürfen.
Wichtig bei der Beauftragung eines Schornsteinfeger- oder SHK-Betriebs ist, die Berechtigung zu prüfen. Eine entsprechende Liste des BAFA gibt es online. Darin sind aber nicht alle Betriebe erfasst. Alternativ kann ein Anruf bei der Handwerkskammer weiterhelfen. „Einer der wenigen Negativfaktoren der Öffnung des Marktes ist der Missbrauch“, sagt Langer. „Vorsicht vor falschen Schornsteinfegern“, warnt er daher.