Oder ob sich andere von dem Lärm der spielenden Kinder gestört fühlen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Die Ausgaben für die Pflege von Spielplätzen und Sandkisten fallen unter die Betriebskosten. Diese müssen die Mieter jedoch nur bezahlen, wenn der Vermieter mit ihnen deren Übertragung vereinbart hat.
Anders sieht es bei einer Rechnung für Instandhaltungsarbeiten an der Sandkiste aus: Solche Ausgaben gehören nicht zu den Betriebskosten - somit müssen die Mieter sie nicht begleichen. Das gilt auch für die Beseitigung außergewöhnlicher Verunreinigungen - etwa Hundekot.
Für diese Kosten muss in der Regel der Verursacher - in diesem Fall also der Hundebesitzer - aufkommen. Kann er nicht ermittelt werden, muss der Vermieter sie tragen.