Schlüssel nachmachen: Was Eigentümer tun müssen

Berlin (dpa/tmn) - In Wohnungseigentümergemeinschaften müssen Einzelne in der Regel bei der Verwaltung nachfragen, wenn sie einen Schlüssel nachmachen möchten. Denn mittlerweile sind die Gebäude häufig mit Schließanlagen ausgestattet.

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Für das Nachmachen eines Schlüssels braucht man einen Code für die Schließanlage. Den hat normalerweise die Verwaltung hat, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus und Grund in Berlin.

Eine Begrenzung, wie viele Schlüssel ein Eigentümer nachmachen darf, gibt es meist nicht. „Das muss dem Bedarf der Leute entsprechen.“ Sollten es aber ungewöhnlich viele werden und wird es dadurch eine Sicherheitsfrage, könnten die Eigentümer über eine Vereinbarung oder einen Mehrheitsbeschluss die Zahl beschränken. „Kein Mensch braucht 50 Haustürschlüssel.“

Kommt ein Schlüssel weg, kann das für den betroffenen Eigentümer teils hohe finanzielle Folgen haben. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn die Handtasche samt Schlüsselbund und Personalausweis mit Adresse gestohlen wird. Eventuell müssen dann alle Schlösser im Haus ausgetauscht werden - und das kann mehrere Tausend Euro kosten, sagt Happ. Er rät, noch einmal einen Blick in die private Haftpflichtversicherung zu werfen. Standardmäßig ist der Schlüsselverlust dort nicht abgesichert. Man kann aber zusätzlich eine Schlüsselversicherung abschließen.