Schuhe im Treppenhaus nicht erlaubt

Hamburg (dpa/tmn) - Schuhe und Garderoben dürfen nicht im Treppenhaus eines Mietshauses stehen. Auch Dekorationsgegenstände wie Blumenkübel gehören nicht in den Hausflur. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen in Hamburg hin.

Er bezieht sich dabei unter anderem auf einen Beschluss des OLG Hamm (Aktenzeichen: 15 Wx 198/08). Dagegen darf ein Kinderwagen nach Auffassung des LG Berlin (Aktenzeichen: 63 S 487/08) im Treppenhaus abgestellt werden - ebenso wie ein Rollator oder eine andere Gehhilfe. Der Mieter muss das Gerät aber an einem geeigneten Platz zusammenklappen.