So geht's: Architekten für Scheunen-Umbau finden

Düsseldorf (dpa/tmn) - Jeder ungewöhnliche Umbau braucht gute Fachleute, zum Teil brauchen diese dann noch ganz spezifische Qualifikationen und Erfahrungen. Wer eine alte Scheune erbt oder kauft, sollte die Umnutzung in ein Wohnhaus daher gut geplant angehen.

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Ein paar Hinweise für künftige Bauherren:

Wie komme ich an so ein altes Bauerngebäude?

Landwirtschaftliche Gebäude, ob Wohnhaus oder Scheune, werden oft vererbt. Wer das Glück nicht hat, kann sich an die örtlichen Behörden wenden, die vielleicht Verkäufer kennt. Manchmal gibt es regionale oder überregionale Vereine, wie die Interessengemeinschaft Bauernhaus. Sie bietet auch eine Hausbörse an. Viele Immobilienportale haben ebenfalls spezielle Rubriken.

Wie gehe ich den Umbau an?

„Solche Spezialhäuser sollte man nicht ohne einen darin erfahrenen Experten mit Referenzen umbauen“, betont Peter Burk, Fachbuchautor für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Bei einer gut erhaltenen, alten Scheune kann man schnell im Bereich des Denkmalschutzes unterwegs sein.“ Dann muss auch die Denkmalschutzbehörde eingeschaltet werden, die Vorgaben macht.

Wie finde ich einen guten Architekten?

Gut muss hier heißen: qualifiziert und erfahren im Umbau alter Bauerngebäude. „Man kennt ja oft solche umgebauten Gebäude in der Region, ob das nun ein altes Haus oder eine Mühle ist - einfach den Besitzer ansprechen“, empfiehlt der Bauexperte Burk. „Und fragen Sie ruhig konkret: Wie war die Zusammenarbeit?“ Alternativ rät er, sich im Internet und Telefonbuch 15 bis 20 Architektenbüros zu suchen und anzufragen, ob sie so eine Sanierung schon durchgeführt haben. Auch dann sollte man sich noch mit den Bauherren unterhalten. Manchmal haben auch die Denkmalschutzbehörden entsprechende Tipps. Wichtig: Der Architekt sollte sein Büro möglichst maximal 30 bis 40 Kilometer von der Baustelle entfernt haben.

Was kostet ein Architekt?

Diese Ausgaben kann man vorher berechnen. Denn Architekten sind in Deutschland an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden. Die darin festgelegten Sätze sind verbindlich, sie beziehen sich auf die Baukosten inklusive Installationen. Aber es kann unangenehme Überraschungen geben, denn die HOAI hat Sonderregelungen und ist insgesamt eher unübersichtlich. So darf der Architekt bei Umbauten pauschal 20 Prozent aufschlagen, erklärt Burk. Es sind sogar bis zu 33 Prozent für Gebäudeumbauten und bis zu 50 Prozent für Innenumbauten möglich, wurde das schriftlich vorher vereinbart.

Und dann gibt es noch Zuschläge für die mitverarbeitete Bausubstanz. Werden bei alten Häusern etwa die Fenster ausgetauscht, kann es sein, dass auch die Laibung betroffen ist. Für diesen Planungsaufwand verdient der Architekt mehr. „Das Problem ist, dass die HOAI sehr komplex und für Laien nur schwer verständlich ist“, sagt Burk. Er rät daher, sich vom Architekten vor Vertragsabschluss alle Grundlagen zur Berechnung seiner Kosten transparent vorlegen zu lassen. „Man kann schnell auf eine Summe über 15 Prozent der Baukosten kommen, die dann schlagartig weiter anwächst, ganz einfach weil durch die Addierung der mitverarbeiteten Bausubstanz zu den Umbaukosten die Erhebungsgrundlage für das Honorar massiv steigt.“

Literatur:

Peter Burk: Vom gebrauchten Haus zum Traumhaus - Ausbauen, umbauen, anbauen. Verbraucherzentrale NRW, ca. 200 Seiten, 19,90 Euro, ISBN-13: 978-3-86336-062-7

Die neue Auflage erscheint am 26. Oktober 2015. Bestellbar unter www.vz-ratgeber.de sowie 0211 38 09 273.