Stromanbieter bei Wechselproblemen eine Frist setzen

Berlin (dpa) - Eine neue Schlichtungsstelle soll künftig bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern vermitteln. Doch auch jetzt schon lässt sich etwas tun, wenn sich der Anbieterwechsel hinzieht.

Wenn der Wechsel des Stromanbieters zu lange dauert, setzen Verbraucher dem neuen Lieferanten am besten eine Frist. Denn der Kunde hat das Recht auf einen Wechsel innerhalb von drei Wochen nach der Neuanmeldung. Manche Stromanbieter könnten derzeit wegen des großen Andrangs nicht sofort liefern, sagt Claudia Bruhn von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das gelte seit der Atomkatastrophe in Japan besonders für die reinen Ökostromanbieter.

Eine Frist setzten Kunden am besten schriftlich, riet Bruhn. Der Text könne etwa so lauten: „Wie Sie mir in Ihrem letzten Schreiben angekündigt haben, sollte die Versorgung eigentlich bis zum Tag X aufgenommen werden, passiert ist aber nichts. Wenn bis zum Tag Y der Wechsel nicht vollzogen ist, werde ich vom Vertrag zurücktreten.“

Die dreiwöchige Frist gelte offiziell ab dem Tag, an dem der Kunde beim neuen Anbieter angemeldet ist, sagte Bruhn. „Aber das ist nicht der Tag, an dem er zum Beispiel im Internet den Online-Antrag ausgefüllt hat.“ Den Anmeldetag lege das Unternehmen fest. „Insgesamt können aus den drei Wochen dadurch auch fünf oder sechs Wochen werden, mehr aber nicht“, erklärte Bruhn.

Ganz ohne Licht stehe aber kein Verbraucher da. Liefert der neue Anbieter nicht rechtzeitig nach der Kündigung, springe automatisch der lokale Grundversorger ein, beruhigte Bruhn: „Da ist es beim Strom besser als beim Telefon oder Internet, weil Sie keine Angst haben müssen, mal ein paar Monate ohne dazustehen.“