Matratze, Elektro, Medikamente Tipps zur richtigen Müllentsorgung
Düsseldorf (dpa/tmn) - Glas, Plastik und Papier kommen in die entsprechenden Müllcontainer und -tonnen. Aber was ist eigentlich mit Matratzen? Und mit dem kaputten Toaster?
- Medikamente: Sie dürfen auf keinen Fall im Ausguss der Spülbecken oder in der Toilette landen. Viele der Wirkstoffe können selbst modernste Kläranlagen nicht entfernen, sie gelangen in den Wasserkreislauf. Doch die Recyclinghöfe mancher Städte nehmen Medikamente an. „Noch besser ist es, Tabletten in der Apotheke abzugeben“, sagt Philip Heldt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Aber es gibt keine Annahmepflicht, und nicht alle Apotheken tun dies. Wenn all das nicht möglich ist, kommen sie in den Restmüll.
- Putzmittel: Auch wenn es naheliegt, weil Putzwasser ja auch im Ausguss landet, die Reste in den Flaschen mit Putzmitteln sollten nicht darüber entsorgt werden. Vor allem gilt das laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für chemische Rohrreiniger, Desinfektionsmittel, Toiletten- und Spülkastensteine sowie Weichspüler. Reste sollten daher an die Schadstoffsammelstellen der Wertstoffhöfe gehen, leere Behälter dürfen in den Verpackungsmüll.
- Alte Lebensmittel: „Sie gehören ohne Verpackung in den Bio-Müll - und wenn das nicht möglich ist, dann in den Restmüll“, sagt Heldt. Laut Bundesumweltministerium dürfen Fisch, Wurst, Fleisch und Knochen, auch Brot sowie grundsätzlich rohe, gekochte und verdorbene Speisereste nur in haushaltsüblichen Mengen im Biomüll landen.
- Kosmetika: Alles, was in den Kosmetikbereich fällt, muss in den Restmüll - also etwa Cremes, Make-up-Fläschchen oder der Lippenstift. „Das Gleiche gilt für Hygieneprodukte wie Feuchttücher und Wattestäbchen. Sie können Hausleitungen und Kanalisation verstopfen“, erklärt Heldt.
- Elektrogeräte: Relativ eindeutig ist die Gesetzeslage in Sachen Elektroschrott. „Alle Elektrogeräte müssen dem E-Recycling zugeführt werden“, erklärt Felix Poetschke vom Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau. Sie können gefährliche Stoffe wie Batterien oder Akkus enthalten, bestehen womöglich aus wertvollen und wiederverwertbaren Rohstoffen. „Elektrogeräte können in jeden Wertstoffhof gebracht werden“, sagt der Experte.
In den Handel zurückbringen kann man Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern oder beim Kauf eines Neugeräts - vorausgesetzt, das Geschäft hat mindestens 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Laut Poetschke seien aber auch viele kleinere Fachhändler und Kaufhäuser zur Rücknahme bereit. Große Warenhändler im Internet tun dies oftmals auch. „Das geht ganz einfach mit einem ausgedruckten Retourenetikett“, so Poetschke.
- Möbel: Lackiertes Holz darf nicht verbrannt werden - Möbel sind daher grundsätzlich Sperrmüll. Und Möbel mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen wie Schränke mit LED-Beleuchtung oder höhenverstellbare Schreibtische zählen mit der ab 15. August gültigen Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zum Elektroschrott. Sie müssen dann wie Elektrogeräte getrennt entsorgt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die elektrischen Teile so verbaut sind, dass sie nicht ohne Zerstörungen ausgebaut werden können.
Übrigens: Sperrmüll ist oft ein Sammelsurium an Abfällen. „Leider wird in der Praxis oft viel dazu gestellt, was hier nicht hingehört. Kanister mit Altöl oder Baukeramik wie etwa alte Toiletten oder Waschbecken gehören sicher nicht in den Sperrmüll“, sagt Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen in Berlin. „Also ab damit zu den Recycling- oder Wertstoffhöfen.“
- Matratzen: Für sie gibt es keine einheitliche bundesweite Regelung. Grundsätzlich gehören Matratzen zum Sperrmüll, erklärt Claudia Wieland vom Fachverband Matratzenindustrie. Hier müsse man klären, ob die Entsorger die Matratzen zu Hause abholen oder man sie selbst zur Verwertung bringen muss. Sie rät auch, beim Matratzenkauf im Fachhandel nachzufragen. „Hier wird oftmals der Service angeboten, bei Lieferung der neuen Matratze die alte zu entsorgen.“