Treppenhausreinigung kann auf Mieter übertragen werden
Berlin (dpa/tmn) - Oft ist die Treppenhausreinigung in den Betriebskosten enthalten. Der Vermieter kann aber auch den Mieter direkt verpflichten, für Sauberkeit zu sorgen. Im Winter sogar mehrmals die Woche.
Die Pflicht zur Reinigung des Treppenhauses in einem Mietshaus kann per Mietvertrag oder Hausordnung auf die Mieter übertragen werden. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. Welcher Mieter wie oft welche Teile des Treppenhauses zu reinigen habe, werde oft in einem Reinigungsplan festgelegt. In der Regel sei wöchentliches Putzen ausreichend. Bei starker Verschmutzung, etwa im Herbst und Winter, könne es auch häufiger erforderlich sein.
Komme ein Mieter seiner Reinigungspflicht nicht nach, könne der Vermieter dieses Versäumnis abmahnen. Weigere sich der Mieter weiterhin, sei der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters eine Reinigungsfirma zu beauftragen. Mieter, die während ihrer Kehrwoche verhindert seien, sollten Nachbarn bitten, die Aufgabe zu übernehmen. Beauftragt der Vermieter von vornherein eine Reinigungsfirma mit den Arbeiten, seien die dafür anfallenden Kosten Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden können.