Umsichtiger Hausbau: Winterschutz vertraglich regeln
Berlin (dpa/tmn) - Bauherren müssen im Sommer schon an den kommenden Winter denken - denn wer derzeit mit dem Hausbau startet, ist dann wahrscheinlich noch nicht fertig. In diesem Fall ist wichtig, die Sicherung des Rohbaus vor Eis und Schnee vertraglich genau zu regeln, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).
20.05.2016
, 05:00 Uhr
Der Bauunternehmer ist dazu verpflichtet, denn bis zur Abnahme durch den Bauherren muss er das Gebäude und die Materialien vor Winterschäden schützen. Der Umfang dieses Schutzes kann aber unterschiedlich ausfallen, deshalb hält man ihn besser im Vertrag fest.