Verlust eines Schlüssels dem Vermieter melden
Berlin (dpa/tmn) - Verliert ein Mieter seinen Haustürschlüssel, sollte er seinen Vermieter informieren. Das kann teuer werden. Denn der Vermieter müsse entscheiden, ob er deshalb die Schließanlage auswechselt, erläutert Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund.
Der Haustürschlüssel ist weg. Nun entscheide der Vermieter, ob dadurch eine erhöhte Einbruchgefahr besteht und er die Schließanlage auswechselt, erklärt Hermann-Josef Wüstefeld. „Der Vermieter kann dann vom Mieter Schadenersatz verlangen.“ Allerdings spiele es eine Rolle, ob der Schlüssel etwa beim Segeln ins Meer gefallen ist oder zusammen mit dem Portemonnaie gestohlen wurde, erklärt der Rechtsanwalt. Im ersten Fall ist es eher unwahrscheinlich, dass er einem Einbrecher in die Hände fallen könnte. Außerdem ließe sich der Schlüssel dann kaum noch dem Haus zuordnen, falls er doch noch gefunden wird.
Der Vermieter müsse außerdem nachweisen, dass der Mieter den Verlust verschuldet hat und die sogenannte Obhutspflicht verletzt hat. Im Zweifelsfall klärt das ein Gericht. „Es geht ja nicht nur um meine eigene Sicherheit, sondern auch um die der anderen Hausbewohner.“
Einfach einen neuen Schlüssel anfertigen zu lassen, reicht Wüstefeld zufolge nicht, um das Problem aus der Welt zu schaffen. Bei bestimmten Sicherheitsschlössern sei das ohnehin nicht möglich: Solche Schlüssel stellen Schlüsseldienste nicht ohne eine Vollmacht des Vermieters her.