Vermieter darf alte Fährräder im Hof nicht einfach entsorgen
Berlin (dpa/tmn) - An fremdem Eigentum darf man sich nicht vergreifen - das gilt auch für Vermieter. So dürfen selbst alte und kaum benutzte Fahrräder nicht aus dem Hinterhof entsorgt werden. Passiert es doch, hat der Mieter Recht auf Schadenersatz.
Vermieter dürfen im Hof abgestellte Fahrräder nicht einfach entsorgen. Das gilt auch, wenn das Rad möglicherweise lange nicht mehr benutzt wurde. „An meinem Eigentum darf sich niemand vergreifen“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Entsorgt der Vermieter das Rad dennoch, weil er der Meinung ist, es gehöre niemandem, kann der Mieter im Zweifel Schadenersatz verlangen. Allerdings darf ein Vermieter Regeln für das Abstellen von Fahrrädern auf dem Hof aufstellen. So kann er beispielsweise bestimmen, dass die Räder vor allem an speziell dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
Häufig bitten Vermieter ihre Mieter, die im Hof abgestellten Räder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu markieren. Alle bis zum Ablauf dieser Frist nicht markieren Räder würden dann entsorgt. „Das ist aber nicht ohne weiteres zulässig“, erklärt Ropertz. Denn es könne immer passieren, dass ein Mieter trotz einer angemessenen Frist die Aufforderung nicht lese, zum Beispiel weil er längere Zeit im Ausland ist. Für sein entsorgtes Rad könne der Mieter auch in einem solchen Fall Ersatz verlangen. „Das ist aber eine große Grauzone.“