Vermieter darf Werbepost nicht unterbinden

Berlin (dpa/tmn) - Wenn der Briefkasten überquillt, weil er mit Werbung vollgestopft ist, helfen Aufkleber mit dem Hinweis „Bitte keine Werbung“. Mieter dürfen sie an ihrem Briefkasten anbringen.

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Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin.

Der Vermieter hingegen kann nicht generell verbieten, dass der Postbote Werbung zustellt. Allgemeine Aushänge an der Eingangstür, die den Empfang von Werbepost unterbinden, sind nicht zulässig.

Außerdem gilt: Ist Werbung persönlich an den Mieter adressiert, helfen auch Aufkleber nichts. Sie muss der Postbote zustellen - also in den Briefkasten werfen.