Tipp für die Steuererklärung Vermietete Immobilien: Kreditzinsen können Steuerlast senken

Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Immobilie vermietet, kann die laufenden Kosten in der Regel in dem Jahr, in dem sie anfallen, als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Darauf macht die Bundsteuerberaterkammer in Berlin aufmerksam.

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Das heißt: Auch Kreditzinsen können in voller Höhe geltend gemacht werden, wenn der Kredit für den Kauf der Immobilie aufgenommen und auch ausschließlich dafür verwendet wird. Wird der Kredit allerdings nur teilweise für die Anschaffung eines Hauses und zum Teil für andere private Zwecke verwendet, können die Zinsen auch nur anteilig als Werbungskosten abgezogen werden.

Muss ein Haus verkauft werden, bevor der Kredit abbezahlt ist, und reicht der Veräußerungserlös nicht aus, um den Kredit zu tilgen, kann der Steuerpflichtige die Zinsen auch weiterhin als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend machen, bis der Kredit abbezahlt ist.