Versicherungsschutz bei Schäden durch Starkregen
Berlin (dpa/tmn) - Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen - gegen solche Schäden können sich Hauseigentümer und Mieter versichern: Mit der Elementarschadenversicherung sind sie vor den finanziellen Folgen von bestimmten Naturereignissen geschützt.
Die Elementarschadenversicherung wird nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aber nur als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten. Sie kann auch nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen abgeschlossen werden.
Die Elementarschadenversicherung zahlt auch für Schäden durch Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Allerdings bekommen nicht unbedingt alle Interessenten auch eine entsprechende Police: Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf entscheidet der Versicherer, ob er den Antrag auf eine Elementarschadenversicherung annimmt oder nicht. Grundlage für die Entscheidung ist in der Regel der Schadensverlauf der vergangenen Jahre. Viele Versicherer beurteilen die Versicherbarkeit einzelner Gebäude dabei nach Gefährdungsklassen.