Vor Strompreiserhöhung den Zählerstand notieren
Leipzig (dpa/tmn) - Stromkunden sollten sich bei einer anstehenden Preiserhöhung ihren Zählerstand notieren. Der Wert sollte am Tag vor der Änderung abgelesen und dann dem Versorger mitgeteilt werden, rät Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.
Dadurch sei gewährleistet, dass die Abrechnung genau erfolgen kann. Nachdem die Strompreise vieler Anbieter schon zum Jahreswechsel deutlich gestiegen waren, wollen nach Angaben des Verbraucherportals toptarif im März weitere Versorger ihre Preise erhöhen. Auch die Jahresrechnung sollte nach einer Preisänderung genau geprüft werden. Denn der Versorger müsse die jeweiligen Preise in der Rechnung ausweisen. „Der Kunde muss den Strompreis vor und nach der Änderung erkennen können“, erläutert der Verbraucherschützer.