Kindermöbel sollten standfest sein

München (dpa/tmn) - Babys und Kleinkinder müssen besonders umsorgt und geschützt werden. Daher sollten Eltern an die Möbel der Kleinsten besondere Anforderungen stellen, wie der TÜV Süd in München erläutert.

Wickeltisch: Seitenschutzränder sichern das Kleinkind vor dem Runterfallen. Die Kommode soll laut TÜV daher mindestens 75 Zentimeter tief und 55 Zentimeter breit sein. Kommoden können zum Wickeltisch umfunktioniert werden, aber diese dürfen keine scharfe Ecken und Kanten haben.

Kinderbett: Holzbetten, die mit schadstofffreien Lack behandelt wurden, sind ideal. Schrauben und andere Bauteile müssen im Holz versenkt werden. Der Abstand der Gitterstäbe sollte nicht größer als 65 Millimeter sein, sonst könnte das Kind mit dem Kopf stecken bleiben. Finger weg von Federkernmatratzen: Diese sind den Angaben zufolge ein „gefährliches Sprungbrett“ und für Kinder ungeeignet.

Hochstuhl: Ein Hochstuhl muss sicher stehen und dem Kind genügend Halt geben. Laut TÜV Süd müssen sich die Kleinen anlehnen, die Beine bequem auf der Sitzfläche ablegen und die Füße auf Stützen aufstellen können. Bauchgurte verhindern das Herausfallen. Hochstühle sind ab dem achten Lebensmonat geeignet, Babys haben Schalensitze.