Badeinrichtungen aus Neunzigern gelten als modern

Berlin (dpa/tmn) - Waschbecken und Toilette aus den 90er Jahren gelten auch heute noch als modern. Das zumindest befand das Amtsgericht Berlin-Tiergarten (Aktenzeichen: 4 C 347/10). Die Richter lehnten eine entsprechende Klage eines Mieters gegen eine Mieterhöhung ab.

Der Vermieter hatte das Bad als modern und damit wohnwerterhöhend bezeichnet. Der Mieter aber monierte, die Dusche habe keine geschlossene Kabine, und der Spülkasten für die Toilette sei nicht in der Wand eingelassen. Diese Einwände wollten die Richter aber nicht gelten lassen. Sie befanden stattdessen: Ein Bad gilt auch dann als modern, wenn es über eine Einbaudusche verfügt und die Wände bis zu einer Höhe von 1,80 Meter gefliest sind. Über das Urteil berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Berlin.