Manche Solaranlage braucht eine Baugenehmigung

Berlin (dpa/tmn) - Bevor Hausbesitzer eine Solaranlage aufs Dach setzen, sollten sie die Frage einer eventuell nötigen Baugenehmigung klären. In Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die Anlagen zum Teil genehmigungspflichtig.

Genehmigungspflichtig sind die Anlagen dann, wenn der Eigentümer den überwiegenden Teil seines produzierten Stroms in das öffentliche Netz speisen will. Darauf weist die Stiftung Warentest in Berlin in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ hin. In anderen Bundesländern gibt es abweichende Regelungen. So müssen sich zum Beispiel Hausbesitzer in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg keine Baugenehmigung erteilen lassen - auch dann nicht, wenn sie ihren Strom komplett an einen Netzbetreiber weitergeben. Die Stiftung rät, vor dem Neubau einer Solaranlage immer bei den örtlichen Behörden nach der geltenden Rechtslage zu fragen.