Was eine gute Baufirma ausmacht
Berlin (dpa/tmn) - Über eine Insolvenz des beauftragten Bauunternehmens denken Bauherren nicht gerne nach. Doch wer sich für diesen Fall absichert, spart sich viel Ärger. Denn im schlimmsten Fall bleibt der Bauherr auf einer Ruine sitzen und hat viel Geld verloren.
Die Medien berichten fast täglich über dubiose Baufirmen, die nicht halten, was sie versprechen. Bauherren sind deshalb oft verunsichert, wem sie den Auftrag überhaupt erteilen sollen. Denn egal, ob ein Haus von einem Bauträger oder mit Hilfe eines Architekten errichtet wird, birgt dies Risiken. Wer im Vorfeld davor die Augen verschließt und nicht ausreichend prüft, handelt sich später im schlimmsten Fall viel Ärger ein.
Viele Häuser werden heute von Bauträgerfirmen gebaut, die als Generalunternehmer die Handwerker koordinieren und das fertige Haus übergeben. „Der Ärger kann bei dieser Art des Bauens schon vor Baubeginn mit der Gestaltung des Bauvertrags beginnen“, warnt Peter Dirk von der Verbraucherzentrale in Berlin. Vor der Vertragsunterzeichnung sollten angehende Bauherren unbedingt Referenzobjekte des Anbieters besichtigen. Hilfreich sei es auch, mit ehemaligen Bauherren über ihre Erfahrungen mit der Firma zu sprechen.
„Das Vertrauen mancher Bauherren in die ausgewählte Baufirma kennt keine Grenzen“, erklärt der auf Baurecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Oppler aus München. Obwohl der Hausbau meist das größte finanzielle Vorhaben einer Familie ist, werde oft der Kauf einer Stereo-Anlage besser geprüft als ein Bauvertrag. Er rät, wegen des hohen finanziellen Risikos vor Abschluss den Vertrag juristisch prüfen zu lassen. Ein spezialisierter Anwalt könne dies in ein bis zwei Stunden, da er die typischen Fallstricke kenne. Die juristische Prüfung sei wichtig, da kein Laie beim Verlesen alle Vertragsklauseln verstehen könne. Auf jeden Fall sollte vor der juristischen Prüfung die Frage nach der Bezahlung des Anwalts geklärt werden.
„Die häufigsten Fallstricke im Bauvertrag liegen nicht im berüchtigten Kleingedruckten, sondern in dem, was nicht drinsteht“, erklärt Peter Mauel vom Bauherren-Schutzbund in Berlin. Nach einer Erhebung des Schutzbundes sei bei rund 47 Prozent der Verträge der Vertragsgegenstand nicht eindeutig definiert. Unvollständig aufgeführt seien in der Bau- und Leistungsbeschreibung oft auch Leistungsumfang, Art und Güte der Baustoffe und der Ausstattungsstandard. Bei mehr als jedem zweiten Dokument fehlten verbindliche, eindeutige Festlegungen zu Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin. Rund ein Fünftel der geprüften Verträge habe keine ausreichende Preissicherheit geboten.
Eine gute Beschreibung führt laut Oppler sämtliche Leistungen und Materialien sowie deren Preise auf. „Unvollständige Angaben bergen ein hohes Risiko, da der Anbieter nur verpflichtet ist, die im Vertrag erwähnten Arbeiten auszuführen.“ Deshalb sei es unerlässlich, auch die Baubeschreibung von einem Fachmann penibel kontrollieren zu lassen. Nur dieser könne erkennen, ob versteckte Kosten im Vertrag enthalten seien oder weitere Kosten auf den Bauherrn später zukämen.
„Um sich vor einer möglichen Insolvenz des Bauunternehmens und damit im schlimmsten Fall vor dem eigenen finanziellen Ruin zu schützen, enthält ein guter Vertrag einen fairen Zahlungsplan, bei dem der Bauherr nicht mehr zahlt, als die Baufirma geleistet hat“, betont Dirk. Fünf Prozent Abschlagszahlung direkt bei oder nach Unterschrift des Vertrages sollte man zurückweisen. Das Verhalten bei den Zahlungsmodalitäten erlaube Aufschlüsse darüber, wie es um die Seriosität eines Bauunternehmens bestellt sei. Im Zweifel sollten auch Wirtschaftsauskünfte über das Unternehmen eingeholt werden. Eine solche Auskunft kostet allerdings Geld.