Hochwassergefahr Wasserschäden sind nach Sturm nicht automatisch versichert

Würzburg (dpa/tmn) - Für Sturmschäden kommt in der Regel die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung auf. Anders ist das allerdings meist bei Wasserschäden, die als Folge eines Sturmtiefs oder durch Hochwasser führende Flüsse entstehen.

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Weil Hochwasser eine elementare Naturgefahr ist, dürfen nur diejenigen Hausbesitzer auf Zahlungen aus ihren Versicherungen hoffen, die zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Darauf weist der Bezirk Würzburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin.

Ein solcher Elementarschadenschutz kann als Zusatz zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Dann sind auch Schäden versichert, die durch Starkregen und Rückstaus in der Kanalisation entstehen. Auch Schäden durch Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck, Erdsenkung und durch Erdbeben sind dann von der Versicherung gedeckt.

Orkantief „Burglind“ brachte heftigen Regen, der zum Teil andauert. Laut Wettervorhersage verbessert sich die Situation in den nächsten Tagen nicht. Der Dauerregen am Oberrhein und in den Vogesen wird Rhein und Mosel weiter ansteigen lassen. Auch auf der Donau rechnet der Warndienst zum Wochenende mit Hochwasser. Ebenso könnten viele kleinere Flüsse in den nächsten Tagen über die Ufer treten.