30 000 Hühner werden getötet Erstmals Geflügelpest in einer Massentierhaltung
Kiel (dpa) - Erstmals ist eine Massentierhaltung von der aktuellen Vogelgrippe-Epidemie betroffen. Die hochansteckende H5N8-Variante wurde in einem Zuchtbetrieb für Bruteier in Schleswig-Holstein nachgewiesen.
„Die Situation ist besorgniserregend“, sagte der dortige Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Wir können nach wie vor nur hoffen, dass dies ein Einzelfall ist.“ Alle 30 000 Tiere des Hofes im kleinen Ort Grumby sollten von Sonntag an getötet werden.
Die ersten Ausbrüche bei Hausgeflügel waren am Freitag bei zwei weitaus kleineren Höfen im Landkreis Vorpommern-Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) und Lübeck-Ivendorf (Schleswig-Holstein) gemeldet worden.
Angesichts der Ausbreitung der Vogelgrippe berief Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) den Zentralen Krisenstab Tierseuchen ein. In einer ersten Sitzung wurde ein bundesweit einheitliches Vorgehen zum Schutz vor der Geflügelpest beschlossen. Es solle überall dort die Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden, wo die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages der hochansteckenden H5N8-Variante hoch ist, teilte das Ministerium mit.
„Das sind insbesondere Feuchtgebiete, Rastgebiete von Zug- und Wildvögeln, aber auch Gebiete mit einer hohen regionalen Dichte von Geflügelbetrieben.“ Einig waren sich Bund und Länder demnach auch, dass Hygieneregeln und andere Maßnahmen in allen Geflügelbetrieben verstärkt werden müssen.
Dem Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) wäre eine bundesweite Stallpflicht für Geflügel am liebsten. „Wir müssen schneller sein als sich das Virus ausbreitet“, hatte ZDG-Vizepräsident Friedrich Otto Ripke erklärt.
Wie der Erreger in den von der Außenwelt abgeschotteten Bestand in Grumby gelangen konnte, blieb zunächst unklar. Es gebe jede Menge Spekulationen, sagte Minister Habeck. „Aber die helfen nicht an dieser Stelle.“ Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) will nun ein Team von Experten schicken, die klären sollen, wie das Virus in die Ställe gelangen konnte. Um den Hof wurde ein Sperrbezirk von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von weiteren sieben Kilometern eingerichtet.
Schleswig-Holstein will die Sicherheitsvorkehrungen nun noch weiter erhöhen - über die Vorschriften der Geflügelpest-Verordnung hinaus. „Wir werden auch für kleinere Geflügelhaltungen Biosicherungsmaßnahmen, also strengste Hygienevorschriften vorschreiben“, sagte Habeck.
Erstmals war die H5N8-Variante der aktuellen Epidemie in Deutschland am 8. November bei verendeten Wasservögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Verendete Wildvögel wurden seither auch in Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gefunden. Die Behörden vieler Bundesländer reagierten mit Stallpflicht-Zonen vor allem in der Nähe von Seen und Flüssen. Damit soll eine Ansteckung über Kot oder verunreinigtes Wasser verhindert werden.
Europaweit wurden aus mindestens sieben Ländern Geflügelpest-Nachweise bei Wildvögeln oder in Geflügelbeständen gemeldet. Der Erreger gilt als ungefährlich für Menschen, ist aber eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel.