30.000 Hühner werden getötet Geflügelpest breitet sich aus
Kiel (dpa) - Nach dem Nachweis der Geflügelpest in einer Massentierhaltung in Schleswig-Holstein hat die Keulung aller 30.000 Hühner begonnen. Die Behörden gingen davon aus, dass die Tötung durch ein unter Strom gesetztes Wasserbad bis in die frühen Morgenstunden des Montags dauern würde.
In dem Zuchtbetrieb für Bruteier in Grumby hatte das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor zuvor die hochansteckende H5N8-Variante nachgewiesen. „Dass der gesamte Bestand getötet werden muss, ist hart, aber notwendig, um die Ausbreitung der Geflügelpest nach Möglichkeit einzudämmen“, erklärte Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Der Betrieb ist bundesweit die erste Massentierhaltung, die von der aktuellen Vogelgrippe-Epidemie betroffen ist. Der Erreger gilt als ungefährlich für Menschen, ist aber eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel. Habeck nannte die Situation besorgniserregend. „Wir können nach wie vor nur hoffen, dass dies ein Einzelfall ist.“ Die ersten Ausbrüche bei Hausgeflügel waren am Freitag bei zwei weitaus kleineren Höfen in der Nähe von Lübeck sowie in Vorpommern gemeldet worden.
Seit Sonntag gibt es in Sachsen einen ersten Vogelgrippe-Fall. Eine am Freitag am Cospudener See bei Leipzig gefundene Wildente habe den H5-Virus, sagte ein Stadtsprecher. Das hätten erste Untersuchungen ergeben. Ob es sich dabei jedoch um den aggressiven Typ H5N8 handle, sei noch unklar. Auch in Schleswig-Holstein ist mit dem Herzogtum Lauenburg ein weiterer Kreis von der Vogelgrippe bei Wildvögeln betroffen. Damit ist die ansteckende Tierkrankheit jetzt in sechs Kreisen des Landes aufgetreten.
Angesichts der Ausbreitung der Vogelgrippe berief Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) den Zentralen Krisenstab Tierseuchen ein. In einer ersten Sitzung wurde ein bundesweit einheitliches Vorgehen zum Schutz vor der Geflügelpest beschlossen. Es solle überall dort die Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden, wo die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages der hochansteckenden H5N8-Variante hoch ist, teilte das Ministerium mit. „Das sind insbesondere Feuchtgebiete, Rastgebiete von Zug- und Wildvögeln, aber auch Gebiete mit einer hohen regionalen Dichte von Geflügelbetrieben.“ Mit den Stallpflicht-Zonen soll eine Ansteckung über Kot oder verunreinigtes Wasser verhindert werden.
In Mecklenburg-Vorpommern muss Geflügel von diesem Montag an in Ställen gehalten werden. In Nordrhein-Westfalen soll von Dienstag an in bestimmten Risikoregionen eine Stallpflicht gelten.
Dem Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) wäre eine bundesweite Stallpflicht für Geflügel am liebsten. „Wir müssen schneller sein als sich das Virus ausbreitet“, erklärte ZDG-Vizepräsident Friedrich-Otto Ripke. Habeck kündigte an, die Sicherheitsvorkehrungen über die Vorschriften der Geflügelpest-Verordnung hinaus erhöhen zu wollen. „Wir schätzen die Lage in Schleswig-Holstein dramatischer und gefährlicher ein als vielleicht einige andere Kollegen - inklusive des Bundeslandwirtschaftsministers.“
Wie der Erreger in den von der Außenwelt abgeschotteten Bestand in Grumby gelangen konnte, blieb zunächst unklar. Es gebe jede Menge Spekulationen, sagte Habeck. „Aber die helfen nicht an dieser Stelle.“ Das Friedrich-Loeffler-Institut will ein Team von Experten schicken, die klären sollen, wie das Virus in die Ställe gelangen konnte. Um den Hof wurde ein Sperrbezirk von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von weiteren sieben Kilometern eingerichtet.
Erstmals war die H5N8-Variante der aktuellen Epidemie in Deutschland am 8. November bei verendeten Wasservögeln an Seen im Kreis Plön nachgewiesen worden. Verendete Wildvögel wurden seither auch in Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gefunden. Die Behörden reagierten mit einer massiven Ausweitung der Stallpflicht-Zonen vor allem in der Nähe von Seen und Flüssen. Damit soll eine Ansteckung über Kot oder verunreinigtes Wasser verhindert werden. Europaweit wurden aus mindestens sieben Ländern Geflügelpest-Nachweise bei Wildvögeln oder in Geflügelbeständen gemeldet.