Ratgeber Wohnung übergeben: Was Mieter vor dem Auszug wissen müssen

Mit dem Auszug aus der alten Wohnung beginnt für die meisten Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Damit Sie sorgenfrei in die neuen vier Wände ziehen können, muss die alte Wohnung vorab aber noch an den Vermieter übergeben werden. Damit es hier nicht zu Ungereimtheiten kommt, sollten Sie vorab alle wichtigen Punkte von der To-do-Liste abgehakt haben.

Foto: KMPZZZ - stock.adobe.com

Vorbereitung auf die Übergabe

Vermutlich findet sich auch in Ihrem Mietvertrag ein Hinweis dazu, in welchem Zustand die Wohnung bei der Übergabe sein muss. Oftmals liest man hier von „besenrein“. Damit ist gemeint, dass Sie groben Schmutz beseitigen müssen, bevor Sie die Wohnung endgültig verlassen. Dabei reicht es in der Regel, noch einmal kurz den Staubsauger zu aktivieren. Ein Grundputz muss nämlich nicht mehr auf der To-do-Liste stehen. Auch Ihre alten Möbel müssen in der Regel aus der Wohnung entfernt werden. Damit der Umzug nicht allzu anstrengend wird, können Sie vorab Umzugshelfer finden und sich Unterstützung beim Transport holen. Was in der neuen Wohnung nicht benötigt wird, kann vorab schon verkauft oder verschenkt werden. Alte Möbel einfach in der Wohnung zurücklassen, ist übrigens keine gute Idee. Denn der Vermieter wird diese in aller Regel entfernen lassen und die Kosten hierfür an Sie weiterreichen. Vor dem Auszug muss die Wohnung dann auch noch in den Grundzustand versetzt werden. Konkret bedeutet das, dass Sie Bohrlöcher verspachteln und Wände wieder in weißer Farbe streichen müssen. Wurden umfassende Sanierungsmaßnahmen in der Wohnung vorgenommen, wird in der Regel schon vorab eine Absprache getätigt. Denn natürlich können Sie die neue Dusche nicht einfach ohne Weiteres wieder zurückbauen.

Wann muss die Wohnung an den Vermieter übergeben werden?

Bis zum Ende des Mietvertrages können Sie natürlich auch in der Wohnung bleiben. Will der Vermieter die Übergabe bereits einige Tage im Vorhinein terminieren, müssen Sie nicht zustimmen. In der Praxis findet die Übergabe aber meist dennoch einige Tage vor dem Ende des Mietverhältnisses statt. Denn beim Wohnungswechsel gibt es oft Überschneidungen zwischen dem alten und dem neuen Mietvertrag. Den Termin sollten Sie bereits einige Wochen im Vorhinein festlegen. So kann sichergestellt werden, dass Sie und Ihr Vermieter auch wirklich Zeit für die Übergabe finden. Bevor Sie die Schlüssel abgeben, sollten auch noch die Zählerstände dokumentiert werden. Machen Sie Fotos vom Gas-, Strom- und Wasserzähler. So kann bei Problemen mit der Ummeldung bewiesen werden, welcher Verbrauch bereits auf den Nachmieter zurückgeht. Zur Sicherheit sollten Sie auch ein Wohnungsübergabeprotokoll mitbringen. Meist hat der Vermieter hier zwar ohnehin einen Vordruck zur Hand, aber sicher ist sicher. Darin wird der Zustand der Wohnung festgehalten und eventuelle Mängel können vermerkt werden.

Nachträgliche Forderungen: Was Sie jetzt wissen müssen

Kommt der Vermieter nach der Übergabe mit weiteren Forderungen auf Sie zu, sind Sie in der Regel nicht haftbar. Einzige Ausnahme: Mängel wurden bewusst verschwiegen oder vertuscht. Dann sind Sie als Ex-Mieter natürlich auch nach der Übergabe noch haftbar. Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie sich in jedem Fall eine Kopie des Wohnungsübergabeprotokolls ausstellen lassen. Denn so haben Sie im Streitfall ein offizielles Dokument zur Hand, das vom Vermieter unterschrieben wurde. Wenn ein Mangel hier nicht erwähnt wurde, müssen Sie sich im Nachgang auch nicht mehr darum kümmern. Die meisten Vermieter wissen das natürlich. Dennoch wird immer wieder versucht, zusätzliche Renovierungskosten auf Ex-Mieter abzuwälzen.