Kartellamt untersagt Hotelportal HRS Bestpreisklausel
Für den Verbraucher könnte es nun günstigere Angebote jenseits der Internetanbieter geben.
Bonn. Das Bundeskartellamt geht massiv gegen die Bestpreisklauseln vor, mit denen sich die großen Buchungsportale HRS, Expedia und Booking von den Hotels die günstigsten Preise garantieren lassen. Die Wettbewerbsbehörde untersagte am Freitag dem führenden Hotelportal HRS derartige Meistbegünstigungsklauseln im Umgang mit deutschen Hotels, da sie den Wettbewerb beeinträchtigten. Gleichzeitig leitete die Behörde wegen vergleichbarer Klauseln Verfahren gegen die beiden wichtigsten Wettbewerber Booking und Expedia ein.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, betonte: „Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher. Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können.“ So werde der Marktzutritt neuer Anbieter erheblich erschwert, wenn diese aufgrund der Bestpreisklauseln Hotelzimmer nicht günstiger anbieten könnten als die Platzhirsche.
HRS darf sich nach der Entscheidung des Kartellamts nicht mehr von den Hotels vertraglich die günstigsten Hotelpreise und die besten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet garantieren lassen. Das Unternehmen kündigte unmittelbar nach Veröffentlichung der Entscheidung an, den Forderungen der Behörde nachkommen zu wollen. Gleichzeitig bekräftigte es aber, gegenüber den Kunden weiterhin an seiner Bestpreisgarantie festzuhalten. Sie ist von der Entscheidung des Kartellamtes nicht betroffen.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) zeigte sich erleichtert über das Verbot. Dies könne ein „Befreiungsschlag für die Hoteliers in Deutschland“ sein, sagte IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. Denn die bisherige Praxis habe eine eklatante Wettbewerbsbehinderung dargestellt. Es dürften aber keine Schlupflöcher bleiben, die Praktiken durch die Hintertür wiedereinzuführen, verlangte Luthe. Die Wettbewerbshüter müssten die „intransparenten Rankingkriterien der Buchungsportale zukünftig besonders im Auge behalten“.
HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge begrüßte, dass das Bundeskartellamt nun auch ein Verfahren gegen die Wettbewerber Booking und Expedia eingeleitet habe. „Ziel muss es sein, dass für alle Marktteilnehmer gleiche Rahmenbedingungen gelten, die einen fairen Wettbewerb zulassen.“ Expedia kündigte an, man werde mit dem Bundeskartellamt bei der Untersuchung kooperieren. Das Unternehmen sei aber der Auffassung, „dass die vertraglichen Vereinbarungen mit den deutschen Hotelpartnern den geltenden Gesetzen voll und ganz entsprechen“. Von Booking war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.