Kino im Internet: Schon das Anschauen ist verboten
Eine Seite aus dem Königreich Tonga bietet Filme in deutscher Fassung an – aber die sind illegal hochgeladen.
Düsseldorf. Die Idee hat etwas Verlockendes, und die Nachricht darüber verbreitet sich derzeit in Internet-Foren mit rasender Geschwindigkeit: Einfach auf dem heimischen Computer die neuesten Kinofilme anschauen, keinen müden Euro dafür zahlen zu müssen - und das Ganze sei angeblich auch noch völlig legal. Eine offiziell im Südsee-Königreich Tonga (Internet-Kennung = .to) beheimatete Internet-Plattform macht es scheinbar möglich.
Im aktuellen Angebot sind dort derzeit unter anderem der brandneue "Indiana Jones"-Film, die Teenager-Komödie "Penelope", der Thriller "Brügge sehen und sterben" und etliche Filme mehr - alle in deutscher Fassung.
Doch die Sache hat einen entscheidenden Haken: Das Nutzen dieser Seite ist illegal. Denn die in Internet-Foren von Laien häufig geäußerte Ansicht, man mache sich durch das bloße Betrachten der Filme nicht strafbar, weil man ja keine Daten auf die Festplatte seines Computers lädt, ist eindeutig falsch.
Zwar werden beim sogenannten "Streaming" - also beim online-Schauen - tatsächlich keine Daten auf die Festplatte des Computers geladen, wohl aber in den (virtuellen) Zwischenspeicher. Und das reicht bereits - juristisch gesehen -, um einen Verstoß gegen das Urheberrecht zu begehen.
"Das Zwischenspeichern ist ganz klar eine nach dem Urheberrecht verbotene Vervielfältigung geschützter Daten", sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Experte für Urheber- und Telemedien-Recht, Tobias H. Strömer.
Darüber hinaus müssen die Nutzer der Filmplattform sich darüber im Klaren sein, dass ihr Handeln illegal ist. Laut der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) sind aktuelle Kinofilme grundsätzlich nicht legal im Internet erhältlich.
Auch Filme, die neu auf DVD erscheinen, gibt es nirgendwo legal umsonst. Dies seien Anzeichen, die eindeutig und somit für den User offensichtlich auf eine rechtswidrige Quelle hinweisen, heißt es bei der GVU.
Muss man also beim Aufrufen der Kino-Seite aus dem Südsee-Paradies und bei anschließendem Betrachten der dort zur Verfügung gestellten Filme damit rechnen, dass wenig später Polizei oder Staatsanwaltschaft an die Türe klopfen?
"Damit muss man keinesfalls rechnen", schmunzelt Anwalt Strömer. "Die Wahrscheinlichkeit, dass ein User beim Nutzen dieser oder einer vergleichbaren Seite erwischt wird, strebt praktisch gegen null."
Der Grund dafür liegt unter anderem im Südsee-Inselstaat Tonga. Die dortige Zulassungsbehörde für Internet-Domains "Tonic" schweigt in der Regel eisern über sämtliche Daten der Domain-Inhaber - und ohne die Server der Domain-Inhaber gibt es keinen rückverfolgbaren Nachweis darüber, dass jemand mit einer bestimmten Computer-Adresse den Dienst zum illegalen Anschauen von Filmen genutzt hat.
Die Urheberrechtsschützer der GUV sind den Anbietern der Internet-Plattform allerdings bereits auf der Spur. "Wir nutzen jedes rechtliche Mittel um die Betreiber aufzuspüren und gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen", sagt GUV-Vorstandsvorsitzender Christian Sommer im Gespräch mit unserer Zeitung.
So habe die niederländische GUV-Partner-Organisation "Brein" einen Serverstandort der Südsee-Seite in Holland ausfindig machen können und die Betreiber vor einem niederländischen Gericht angeklagt. "Der Prozess wird in ein paar Tagen beginnen", sagt Sommer.