Nachwuchs: Eltern bekommen finanzielle Hilfe
Kinder zu haben, ist in Deutschland nicht billig, deshalb springt der Staat ein.
Düsseldorf. In Deutschland werden wieder mehr Kinder geboren. Das Familienministerium sprach für 2007 bereits von der höchsten Geburtenrate seit der Wiedervereinigung mit 1,4 Kindern pro Frau. Letztes Jahr haben, so die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, rund 682000 Babys das Licht der Welt erblickt. Doch mit welchen finanziellen Hilfen können junge Eltern rechnen?
Auf welche Hilfen werdende Mütter Anspruch haben, hängt von ihrer individuellen Situation ab. Schwangere, die ALG II beziehen, bekommen ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent ausgezahlt. Zusätzlich können sie beim Jobcenter Leistungen für die Baby-Ausstattung beantragen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle verordnungsfähigen Arzneien, Hilfs-, Verbands- und Heilmittel, die aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden verordnet werden. Die Patientinnen müssen keine Zuzahlungen leisten. Das gilt auch für die Entbindung und einen anschließenden Krankenhausaufenthalt sowie den Geburtsvorbereitungskurs. Falls notwendig bezahlen die Krankenkassen auch eine Haushaltshilfe oder eine häusliche Pflegekraft. Nach der Geburt hat jede Frau acht Wochen lang Anspruch auf Hebammenhilfe.
Während des Mutterschutzes zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für die Dauer der Schutzfrist Mutterschaftsgeld, insgesamt 13 Euro am Kalendertag. Übersteigt der monatliche Nettolohn diese insgesamt 390 Euro (30 Tage à 13 Euro), so zahlt der Arbeitgeber den Differenzbetrag. Frauen, die privat versichert sind, bekommen diese Leistung nicht, sondern können einmalig einen Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes stellen. Sie erhalten dann ein Mutterschaftsgeld von einmalig maximal 210 Euro.
Nach der Geburt des Kindes können alle Eltern - mit oder ohne Arbeitsplatz - Elterngeld beantragen. Einzige Voraussetzung: Die Eltern dürfen während der Elternzeit maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn ein Elternteil sich um das Kind kümmert, wird das Geld ein Jahr lang ausbezahlt. Für Alleinerziehende, oder wenn beide Eltern das Kind betreuen, gibt es 14 Monate lang Elterngeld. Das Elterngeld beträgt mindestes 300 Euro und maximal 1800 Euro, je nachdem was die Eltern vorher verdient haben.
Eltern können Kindergeld beantragen. Es wird unabhängig vom Einkommen bezahlt, die Höhe hängt von der Anzahl der Kinder ab. Bis zum dritten Kind gibt es monatlich jeweils 154 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 179 Euro.